Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Die Angebote erfolgen jeweils freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten.
Für die Richtigkeit der Angebote und sonstigen Mitteilungen kann keine Gewähr übernommen werden, da unsere Angaben auf Informationen
des Verkäufers/Vermieters bzw. sonstigen Auskunftsbefugten basieren.


2. Angebote und sonstige Mitteilungen des Maklers sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Weitergabe an Dritte ist nur
mit schriftlicher Einwilligung des Maklers gestattet. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der gesamten Provision,
die dem Makler bei Vermittlung oder Nachweis des dem Dritten durch den Auftraggeber zugänglich gemachten Objektes zugestanden hätte.


3. Der Makler ist berechtigt für den Verkäufer/Vermieter provisionspflichtig tätig zu werden.


4a. Die Provision für den Nachweis oder Vermittlung ist auf den jeweiligen Fragebogen bzw. Exposées angegeben.

 

4b. Die Provision des Maklers zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist verdient und fällig bei Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages
über das nachgewiesene Objekt. Die Provision ist ohne Abzug zahlbar. Bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäfts, das im Zusammenhang
mit dem Angebot steht, entsteht ebenfalls Provisionsanspruch.

 

4c. Provision im Erfolgsfalle bei Mietobjekten: bei Häusern, Wohnungen und gewerblichen Räumen (leer oder möbliert) beanspruchen
wir bei Vertragsabschluss eine Provision in Höhe von 2,38 Monatsmieten inkl. Mwst.. Bei Vertragsdauerüber 5 Jahre:
3,57 % inkl. Mwst. aus dem 10-Jahresmietwert. Provisionen im Erfolgsfalle bei Kaufobjekten: bei Häusern, Wohnungen
und Grundstücken beanspruchen wir bei Vertragsabschluss eine Provision von 3,57% vom Kaufpreis inkl. Mwst., sofern nichts anderes
vereinbart wird.

 

4d. Die Übergabe eines Objektes wird einem Vertragsabschluss gleichgesetzt.

 

4e. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, auch wenn der abgeschlossene Miet- oder Kaufvertrag später rückgängig gemacht wird;
gleiches gilt, wenn infolge Verschuldens des Auftraggebers der abgeschlossene Miet- oder Kaufvertrag durch Anfechtung hinfällig wird
oder sich aus einem anderen Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, als rechtsungültig erweist.

 

4f. Für die Entstehung eines Provisionsanspruches genügt jeder Nachweis.

 

4g. Schließt der Ehegatte, ein Verwandter, oder eine wirtschaftlich verbundene Person oder Gesellschaft einen Vertrag
über das nachgewiesene Objekt ab, so entsteht auch dadurch ein Provisionsanspruch.

 

4h. Der Provisionsanspruch entsteht auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt.


5a. Sollte dem Auftraggeber ein vom Makler nachgewiesenes Objekt bereits bekannt sein, so ist dies unverzüglich dem Makler,
unter Nachweis der Herkunft schriftlich mitzuteilen

 

5b. Wird die Vertrags- bzw. Geschäftsgelegenheit dem Interessenten anderweitig angeboten, so ist gegenüber dem Anbietenden
Vorkenntnis geltend zu machen. Etwaige Maklerdienste Dritter sind abzulehnen. Ein Vertragsabschluss über das Objekt ist
unverzüglich mitzuteilen.

 

5c. Besichtigungen sind nur nach Absprache mit dem Makler möglich. Bei der Besichtigung kann sich der Interessent von der
Nutzungsmöglichkeit, dem Zustand, der Bausubstanz und der Preiswürdigkeit des Objektes überzeugen.

 

5d. Zwischenverfügunge(n), Irrtum und Tätigkeit für den anderen Vertragsteil vorbehalten. Erfüllungsort Und Gerichtstand ist,
soweit nicht anders gesetzlich geregelt, der Geschäftssitz.


Stand 2009


Rechtliche Hinweise / Disclaimer:

 

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